
Baum, Bonsai oder Gartenpflanze. Zumindest über einen Mann sagt der Volksmund, er müsse drei Dinge im Leben tun: Ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und einen Baum pflanzen. All diese Aufgaben lassen sich hervorragend auch als Ehepaar erledigen - den Baum kann man sich dabei schenken lassen.
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Fotos erinnern an Gutes - auch in schwierigeren Zeiten. Fotoshootings als Hochzeitsgeschenk: Neben der Aufnahme von Hochzeitsbildern auf der Feier selbst gibt es auch noch andere Motive vom Hochzeitspaar, die von professionellen Fotografen eingefangen und zu wunderbaren und besinnlichen Fotokunstwerken werden können.
Ein Schmiedekurs zum Silber und Gold schmieden. Bei einem Kurs zum Silber oder Gold schmieden darf das Paar in einer professionellen Schmiede seine eigenen Schmuckstücke herstellen. Mit etwas Geschick entstehen dabei z.B. phantasievolle Ketten, Anhänger und Ringe, die das Brautpaar für immer verbinden werden.
Ein Stück vom Glück verschenken. Neben Freude, Liebe und Kindern ist es vor allem Glück, das Hochzeitsgäste dem Brautpaar immer wieder wünschen. Aber warum wünscht man es eigentlich nur und hilft dem Glück nicht auch noch ein bisschen auf die Sprünge?
Natürlich, der Hochzeitstag ist symbolträchtig und überall finden sich Glücksbringer für die Ehe. Das Brautpaar freut sich aber mit Sicherheit auch über ganz reale Chancen, noch glücklicher zu werden. Eine ganz einfache Art zu (finanziellem) Glück zu verhelfen sind beispielsweise Lose bzw. Lottoscheine: Die Kosten dafür übernimmt der edle Schenker, die Lotto-Zahlen tragen die Brautleute selbst ein. Und wer weiß: Vielleicht ist das Eheglück mit einem Lottogewinn bald noch größer?
Eine etwas ungewöhnlichere Art von Glücksgeschenken sind Wetten, wobei man hier natürlich nicht die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten sollte. Es gibt aber durchaus witzige oder interessante Wetten, die das Eheleben durchaus spannend gestalten können. So könnte man beispielsweise darauf wetten, wie viele Kinder bis zu einem bestimmten Stichtag auf die Welt kommen.
Wetten dieser Art können insbesondere bei britischen Gesellschaften abgeschlossen werden. Tritt ein Ereignis ein, beispielsweise die Geburt des ersten Kindes innerhalb der ersten fünf Jahre, erhält das Brautpaar den Wettgewinn. Tritt das Ereignis nicht ein, könnte es einen Trostpreis erhalten – davon sollte das Brautpaar nach Möglichkeit aber nicht erfahren, da sonst der Ansporn zum Gewinn der Wette verloren ginge.